Hochzeit
“Der HERR hat Großes an uns getan; des sind wir fröhlich.” Psalm 126,3
Trauung
Trauung ist ein Gottesdienst
Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt wird.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner*innnen nach staatlichem Recht verheiratet.Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass eine Ehefrau bzw. ein Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.